Elektroaltgeräteentsorgung
Informationen für private Haushalte nach dem Elektrogesetz (ElektroG)
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Erfassung zugeführt werden müssen.
- Getrennte Erfassung von Altgeräten: Als Besitzer von Elektroaltgeräten (wie LED-Streifen, Uhrwerken oder Stromsteckern) sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen.
- Entnahme von Leuchtmitteln: Sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes möglich ist, trennen Sie bitte vor der Entsorgung Altbatterien/Akkus sowie Lampen und Leuchtmittel (z. B. austauschbare LED-Komponenten) aus dem Gerät und führen Sie diese den jeweils separaten Sammelsystemen zu.
- Datenschutz: Bitte beachten Sie, dass Sie als Endnutzer selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (falls vorhanden) vor der Abgabe zu löschen.
- Rückgabemöglichkeiten: Endnutzer können Altgeräte unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfen) ihrer Gemeinde oder Stadt abgeben.




